Das Deutsche Rote Kreuz begrüßt, dass die Gesetzesnovelle zum Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz jetzt den Weg in den parlamentarischen Prozess findet.
Zum einen weil damit endlich die von uns geforderte Novellierung in Sichtweite rückt und weil zum anderen im sächsischen Landtag weiter an der Verbesserung der Novelle im Dialog mit den Abgeordneten gearbeitet werden kann.