Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) begrüßt wichtige Nachbesserungen bei der Änderung des Notfallsanitätergesetzes. „Durch die Änderungen, die der Gesundheitsausschuss des Bundestages beschlossen hat, erhalten die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter mehr Handlungs- und Rechtssicherheit bei ihren Einsätzen. Das ist auch ganz im Sinne der Patienten“, sagt DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt. Das DRK hatte sich dafür eingesetzt, dass die Helferinnen und Helfer gemäß ihres Ausbildungsstandes auch bestimmte medizinische Eingriffe durchführen dürfen.