„Der Erlass ist ein absoluter Meilenstein für uns, auf den wir lang gewartet haben. Jetzt haben wir Rechtssicherheit für die Entgeltfortzahlung und Freistellung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte,“ lobt Dr. Nicole Porzig vom DRK Landesverband Sachsen e.V. Anlass ist ein Schreiben des Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) vom 21.11.2019, welches die Reichweite der Freistellungsregelungen für ehrenamtliche Helfer der „Weißen Einheiten“ im Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) klarstellt.