
Im Förder- und Betreuungsbereich (FBB) der DRK Werkstätten Meißen begleiten wir Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen, die derzeit noch nicht am Arbeitsleben teilnehmen können.
Ziel ist es, Sie auf den Arbeitsbereich vorzubereiten, soziale Teilhabe zu ermöglichen und Ihre Selbstständigkeit in allen Lebensbereichen zu fördern.
Sie können leichte Produktionsarbeiten ausführen, Praktika absolvieren und bedarfsgerechte Beschäftigungen nutzen, während wir Sie individuell begleiten, sowohl im Alltag als auch bei pflegerischen und lebenspraktischen Aufgaben.
Im Förder- und Betreuungsbereich der DRK Werkstätten Meißen finden Sie Angebote nah am Arbeitsbereich, die auf Ihre individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse abgestimmt sind.
Sie haben die Möglichkeit, leichte Produktionsarbeiten auszuführen oder ein Praktikum im heilpädagogischen Arbeitsbereich zu absolvieren, um erste Erfahrungen für einen möglichen Wechsel in den Arbeitsbereich zu sammeln.
Unsere Angebote sind sinnstiftend, bedarfsgerecht und fördern gleichzeitig Ihre Teilhabe in der Gemeinschaft, wodurch Sie Ihre sozialen Kompetenzen und Ihre Persönlichkeit weiterentwickeln können. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Selbstständigkeit im lebenspraktischen Bereich zu erhalten und auszubauen sowie bei pflegerischen Handlungen und der Selbstversorgung.
Regelmäßige Höhepunkte im Jahreskreis bereichern Ihren Alltag und schaffen gemeinsame Erlebnisse.
Zusätzliche Leistungen umfassen:
So schaffen wir einen Raum, in dem Sie sich entfalten, Neues lernen und aktiv am Leben in der Werkstatt teilnehmen können.
Eine Aufnahme in den Förder- und Betreuungsbereich der DRK Werkstätten Meißen ist in der Regel ab dem 18. Lebensjahr möglich, frühestens jedoch nach Beendigung der Schulpflicht.
Voraussetzung ist das Vorliegen einer schwerwiegenden Beeinträchtigung, verbunden mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf, der eine Aufnahme in den Arbeitsbereich der WfbM ausschließt. Außerdem benötigen Sie die Bewilligung der Leistungen zur sozialen Teilhabe der Eingliederungshilfe durch den zuständigen Kostenträger, in der Regel den Kommunalen Sozialverband Sachsen.
Der Aufnahmeprozess gliedert sich in mehrere Schritte:
Während des gesamten Aufnahmeprozesses steht Ihnen die Bereichsleitung des Förder- und Betreuungsbereiches unterstützend zur Seite und beantwortet alle Fragen.