
Der Weg in unsere Werkstätten beginnt mit einer individuellen Beratung und einer sorgfältigen Prüfung der Voraussetzungen. Eine Aufnahme kann in den Berufsbildungsbereich, den Arbeitsbereich oder den Förder- und Betreuungsbereich erfolgen. Gern begleiten wir Sie während dieses Prozesses Schritt für Schritt.
Eine Aufnahme ist möglich, wenn:
Unsere Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist ein Ort der beruflichen Teilhabe für Menschen mit
Uns ist wichtig, dass Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Deshalb nehmen wir uns Zeit für Sie. Dazu gehören:
Die erforderlichen Aufnahmeunterlagen können Sie direkt mitnehmen oder später zugesandt bekommen.
Wenn Sie zum ersten Mal in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung tätig werden möchten, beginnen Sie in der Regel im Berufsbildungsbereich.
Waren oder sind Sie bereits in einer Werkstatt tätig und möchten Ihre berufliche Tätigkeit nun bei uns fortsetzen? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, damit wir Ihre individuellen Voraussetzungen gemeinsam besprechen können.
Während des gesamten Aufnahmeverfahrens in unserer Werkstatt bleiben wir mit Ihnen in Kontakt - telefonisch oder persönlich. Wir unterstützen Sie auch im Austausch mit dem Kostenträger. Liegt eine Schweigepflichtentbindung vor, können wir auch direkt Kontakt aufnehmen.
Für Ihren Arbeitsweg besteht die Möglichkeit, einen durch die Werkstatt organisierten Fahrdienst zu nutzen. Ob die Voraussetzungen für die Teilnahme am Fahrdienst gegeben sind, hängt von den Unterstützungsbedarfen ab. Gern beraten wir zur Ausgestaltung des Arbeitsweges im Rahmen unseres Kennenlerngespräches und unterstützen Sie bei der Antragsstellung oder mit einem Wegetraining, damit Sie ihren Arbeitsweg sicher und so selbstständig wir möglich meistern können.
Als Beschäftigter unserer Werkstatt haben Sie die Möglichkeit, an unserer gemeinschaftlichen Mittagessenversorgung teilzunehmen. Während des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereiches werden die Kosten für das Mittagessen durch den Kostenträger übernommen.
Im Arbeitsbereich sowie im Förder- und Betreuungsbereich zahlen Sie das Mittagessen selbst. Erhalten Sie Grundsicherung können Sie die Kosten als Mehrbedarf geltend machen. gern beraten wir Sie zu dieser Möglichkeit.
Weitere Beratungsmöglichkeiten finden Sie auch bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) oder direkt bei den zuständigen Kostenträgern.
Wenn Sie Fragen haben oder weiter Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns gern an. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg.